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08.01.01 (Bayern) Einstellen von Bearbeitungsmaschinen und Anlagen

Laufende Nr
462
SYS_1
08
SYS_2
08.01
SYS_3
08.01.01
SYS_4
08.01.01
ORGEINHEIT
Bearbeitung
UNB
Produktion
AUFGFAM
Produktion Maschinen/Anlagen
ERAAA
Einstellen von Bearbeitungsmaschinen und Anlagen
Tarifgebiet
Bayern
BAY
6
BER
BRB
BW
Mitte
NRW
NS
NV
SAC
SAH

EA

Auftragsreihenfolge bei der Maschinenbelegung im Rahmen des vorgegebenen Produktionsprogramms festlegen. Arbeitsmittel auswählen und bereitstellen. Bearbeitungsmaschinen und Anlagen abrüsten und für Folgerüsten vorbereiten. Rüsten vorbereiten z.B. Teile und Materialien bereitstellen, Werkzeuge vorbereiten sowie Spannmittel, Werkstückträger auswählen, vorbereiten und bereitstellen. Bearbeitungsmaschine/-n und Anlage-/n in der Serienfertigung (auch unterschiedliche Fertigungsverfahren wie z.B. Fräsen und Schleifen) rüsten. Selbständiges Einstellen von Bearbeitungsmaschinen und Anlagen, d.h. Fertigungsfähigkeit herstellen unter Berücksichtigung bzw. Einstellung der notwendigen Werkzeuge und Prozessparameter (z.B. Schnittwerte) nach Tabellen bzw. Zeichnung. Alle notwendigen Messeinrichtungen, Handlingsysteme (z.B. Elevatoren, Rüttler) und Verkettungen einstellen. Bearbeitungsabläufe optimieren. Erstteil fertigen und selbstständig prüfen. Ggf. Maße und Schnittwerte korrigieren. Nach erreichter Fertigungsfähigkeit Übergabe an das Bedienungspersonal. Störungen beheben, ggf. mit Unterstützung. Störungsursachen analysieren. Störungsbericht erstellen. Ursachen für fehlerhafte Teile rückverfolgen und Fehler abstellen. Abhilfemaßnahmen abstimmen und Entwicklung verfolgen. Maßnahmen zur Prozessoptimierung anregen. Sicherstellen der Qualität und der Dokumentation. Wartungs- und Reinigungsarbeiten nach Plänen durchführen. Wartungsintervalle überwachen. Kleinere Reparaturarbeiten und definierte Instandhaltung wie z.B. vorbeugender Austausch von Verschleißteilen ausführen. Fachliche Zuständigkeit für die eingerichteten Bearbeitungsmaschinen und Anlagen sowie die laufenden Bearbeitungsprozesse. Unterweisen, Anlernen und Betreuen des Bedienpersonals. Unterstützen der Führungskraft (z.B. Vorarbeiter) bei der Arbeitseinteilung.

BBG

Das selbständige Rüsten und Einstellen von Bearbeitungsmaschinen und Anlagen, die Herstellung der Fertigungsfähigkeit, die selbständige Einstellung aller notwendigen Parameter und Messgeräte, das selbständige Prüfen von Erstteilen, das Beheben von Störungen und die fachliche Zuständigkeit für die Bearbeitungsmaschinen und Anlagen sowie das Betreuen des Bedienpersonals erfordern Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie i.d.R. mit einer mind. 3-jährigen einschlägigen Ausbildung, z.B. als Zerspanungsmechaniker, erworben werden. Zusätzlich ist fachspezifische Erfahrung erforderlich.